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   OLG Hamm, 16.06.1993 - 20 U 378/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2402
OLG Hamm, 16.06.1993 - 20 U 378/92 (https://dejure.org/1993,2402)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.1993 - 20 U 378/92 (https://dejure.org/1993,2402)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 1993 - 20 U 378/92 (https://dejure.org/1993,2402)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib; ZPO § 286

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1376
  • NZV 1993, 439
  • VersR 1994, 168
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 11.09.1992 - 20 U 109/92

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers bei Angaben zu einem KfZ-Diebstahl;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1993 - 20 U 378/92
    Der Tatrichter kann nämlich im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (§ 286) die Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers unter Umständen auch dann glauben, wenn dieser ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (BGH VersR 93, 571; OLG Hamm VersR 93, 694).

    Soweit der Senat verschiedentlich (OLG Hamm VersR 93, 694; SP 93, 152) dahin formuliert hat, die Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers werde nur durch solche Indizien oder Ungereimtheiten im Sachvortrag in Frage gestellt, die den Tatrichter zu der Überzeugung gelangen lassen, dem Versicherungsnehmer könnten seine Angaben zum Diebstahlsgeschehen nicht geglaubt werden, wollte der Senat damit, auch wenn die Formulierung anders verstanden werden kann, nicht zum Ausdruck bringen, daß der Tatrichter überzeugt sein müsse, daß die Angaben des Versicherungsnehmers keinen Glauben verdienen.

  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1993 - 20 U 378/92
    Dieser Mindestbeweis ist bei einem Fahrzeugdiebstahl in der Regel dann erbracht, wenn feststeht, daß das versicherte Fahrzeug zu bestimmter Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und es dort später nicht mehr vorgefunden worden ist (ständige Rechtsprechung, BGH VersR 93, 571, OLG Hamm VersR 93, 218).

    Der Tatrichter kann nämlich im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (§ 286) die Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers unter Umständen auch dann glauben, wenn dieser ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (BGH VersR 93, 571; OLG Hamm VersR 93, 694).

  • OLG Hamm, 20.03.1992 - 20 U 289/91

    Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers für einen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1993 - 20 U 378/92
    Dieser Mindestbeweis ist bei einem Fahrzeugdiebstahl in der Regel dann erbracht, wenn feststeht, daß das versicherte Fahrzeug zu bestimmter Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und es dort später nicht mehr vorgefunden worden ist (ständige Rechtsprechung, BGH VersR 93, 571, OLG Hamm VersR 93, 218).
  • OLG Koblenz, 27.12.2012 - 10 U 503/12

    Deckungsklage gegen die Kraftfahrzeugkaskoversicherung: Anforderungen an den

    Denn der Tatrichter braucht nicht überzeugt zu sein, dass die Angaben des Versicherungsnehmers keinen Glauben verdienen (vgl. OLG Hamm, VersR 1994, 48; VersR 1994, 168; Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 12 AKB Rn. 35).

    Denn der Tatrichter braucht nicht überzeugt zu sein, dass die Angaben des Versicherungsnehmers keinen Glauben verdienen (vgl. OLG Hamm, VersR 1994, 48; VersR 1994, 168; Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 12 AKB Rn. 35).

  • OLG Rostock, 18.02.2004 - 6 U 76/03

    (Vorgetäuschte) Entwendung eines geleasten Kraftfahrzeugs - zur Beweislast für

    Denn der Tatrichter braucht nicht überzeugt zu sein, dass die Angaben des VN keinen Glauben verdienen (vgl. OLG Hamm, VersR 1994, 48; VersR 1994, 168; Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 12 AKB Rn. 35).
  • OLG Koblenz, 05.11.2012 - 10 U 503/12

    Deckungsklage gegen die Kraftfahrzeugkaskoversicherung: Anforderungen an den

    Denn der Tatrichter braucht nicht überzeugt zu sein, dass die Angaben des Versicherungsnehmers keinen Glauben verdienen (vgl. OLG Hamm, VersR 1994, 48; VersR 1994, 168; Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 12 AKB Rn. 35).
  • OLG Hamm, 15.01.2003 - 20 U 166/02

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistung aus einer Teilkaskoversicherung wegen

    Im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses kann nämlich u.U. auch den Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers geglaubt werden, wenn dieser ihre Richtigkeit auf andere Weise nicht beweisen kann (OLG Hamm, VersR 1994, 168).
  • OLG Köln, 09.12.1997 - 9 U 31/97

    Kaskoversicherung Nachweis Anhörung Versicherungsnehmer Aufklärungsobliegenheit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (zuletzt Urteil vom 26.03.1997, VersR 1997, 733; Urteil vom 21.02.1996, VersR 1996, 575 = r+s 1996, 125) kann vom Regelfall des redlichen Versicherungsnehmers allerdings dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder doch schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Behauptung der Entwendung aufdrängen (BGH VersR 1997, 733, 734; OLG Hamm r+s 1994, 4 = VersR 1994, 168 und Senat, a.a.O.).
  • OLG Köln, 22.10.1996 - 9 U 64/96

    Persönliche Glaubwürdigkeit des angeblich bestohlenen Versicherungsnehmers;

    Von einem Regelfall kann aber nicht mehr ausgegangen werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder doch schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Behauptung der Entwendung aufdrängen, wobei solche Tatsachen aber feststehen, d.h. unstreitig oder bewiesen sein müssen ( BGH r+s 1996, 125f = VersR 1996, 575; OLG Hamm r+s 1994, 4, 5 ).
  • OLG Hamm, 24.07.2002 - 20 U 56/02

    Vorlage eines rückdatierten Kaufvertrags mit unrichtigen Angaben erschüttert die

    Im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses kann nämlich unter Umständen auch den Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers geglaubt werden, wenn dieser ihre Richtigkeit auf andere Weise nicht beweisen kann (Senat VersR 94, 168).
  • OLG Hamburg, 31.05.2002 - 14 U 144/01

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Anscheins eines Kfz-Diebstahls

    Der Mindestbeweis ist bei einem Fahrzeugdiebstahl in der Regel erst dann erbracht, wenn feststeht, dass der Versicherungsnehmer das Fahrzeug an einem bestimmten Ort abgestellt und er es dort gegen seinen Willen später nicht mehr vorgefunden hat (BGH, VersR 1991, 917 ; 1993, 571; VersR 1996, 575 ; OLG Hamm, VersR 1994, 168; Senat, zfs 1996, 139).
  • OLG Hamm, 24.02.1995 - 20 U 298/94

    Wahrscheinlichkeit; Vortäuschung; Diebstahl; Oldtimer; AnonymerHinweis;

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist es sehr zweifelhaft, ob dem Kl. der Beweis des äußeren Tatbestands eines Diebstahls gelungen ist ... Dieser Mindestbeweis ist bei einem Fahrzeugdiebstahl dann erbracht, wenn feststeht, daß das versicherte Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht mehr vorgefunden worden ist (BGH VersR 1993, 591; Senat VersR 1993, 218 (219); 1994, 168).
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